Details

Ozimek, Michael
Streiks von Sparten- und Spezialistengewerkschaften
Kovac, J.
978-3-8300-6655-2
1. Aufl. 2012 / 272 S.
Monographie/Dissertation
Kurzbeschreibung
Reihe: Studienreihe Arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse. Band: 180
„Alles steht still. Nichts geht mehr. Unerträgliche Wartezeit.“ So lässt sich aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten die Situation im Sparten- und Spezialistenstreik beschreiben. Denn die Folgen eines Sparten- und Spezialistenstreiks sind viel umfassender als die eines traditionellen Streiks. Der Ausstand einer Berufsgruppe trifft nicht nur den Arbeitgeber sondern auch am Arbeitskampf unbeteiligte Dritte. Streiken die Lokführer, die Krankenhausärzte, die Fluglotsen oder etwa die Piloten, dann spüren nicht nur unmittelbar die Arbeitgeber die Folgen dieses Streiks sondern auch die auf die Erbringung der Dienstleistung angewiesene Öffentlichkeit. Zudem sind volkswirtschaftliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen. Dabei wird der Streik von Sparten- und Spezialistengewerkschaften nicht nur wegen dieser Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte oder wegen der ungeheuren Schlagraft der Funktionselite in der Öffentlichkeit kritisch und teilweise schon fast emotional begutachtet, sondern vor allem auch wegen der durch die Berufsgruppen gestellten, extrem hohen Tarifforderungen. Doch ist ein Streik einer betrieblichen Funktionselite ohne Weiteres mit unserer Rechtsordnung in Einklang zu bringen? Verstößt ein Berufsgruppenausstand, der nicht nur den Arbeitgeber sondern unbeteiligte Dritte wie etwa Kunden trifft, nicht etwa gegen das gemeine Wohl? Besteht überhaupt noch zudem im Sparten- und Spezialistenstreik ein Kräftegleichgewicht zwischen dem Arbeitgeber und den Mitgliedern der Funktionselite? Schließlich können einige wenige Mitarbeiter, die Schlüsselpositionen im Betrieb besetzen, mit ihrem Arbeitsausstand den gesamten Betrieb lahm legen und so horrende Kosten zu Lasten des Arbeitgebers bei minimalem eigenem Einsatz verursachen. Kann sich der Arbeitgeber überhaupt effektiv gegen die streikende Funktionselite zur Wehr setzen? Letztendlich führt dies auch zu der Frage, ob ein Sparten- und Spezialistenstreik überhaupt die Verhältnismäßigkeit wahrt. Die Ausarbeitung betrachtet unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung und Literatur diese und weitere Fragestellungen und bietet neue Lösungsansätze an.
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